Hundehalterprüfung nach §3 NHundG
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der
Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer
praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor
der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über
1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
nachzuweisen.
In der praktischen Sachkundeprüfung ist nachzuweisen, dass die o.g. theoretischen erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund angewendet werden können. Dabei erfolgt die Prüfung im verkehrsöffentlichen und im ablenkungsarmen Raum.
Den theoretischen und auch den praktischen Prüfungsteil könnt Ihr bei uns ablegen. Vereinbart dafür bitte jeweils einen individuellen Termin mit uns. Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben, gerne unterstützen wir Euch aber im Einzeltraining auf beide Prüfungsteile.
Theoretische Prüfung Dauer ca. 45 min. Kosten 80,- EUR Praktische Prüfung Dauer ca. 60 min. Kosten 80,- EUR
Vorbereitung Einzelstunde Kosten 60,- EUR