Herzlich Willkommen  

             in Ihrer Hundeschule für Mensch und Hund



Hundehalterprüfung nach §3 NHundG

Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.   
Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der
Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer 
praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor
der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.  

In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über 
1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden, 
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und 
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
    nachzuweisen.

In der praktischen Sachkundeprüfung ist nachzuweisen, dass die o.g. theoretischen erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund angewendet werden können. Dabei erfolgt die Prüfung im verkehrsöffentlichen und im ablenkungsarmen Raum.

Den theoretischen und auch den praktischen  Prüfungsteil könnt Ihr bei uns ablegen. Vereinbart dafür bitte jeweils einen individuellen Termin mit uns. Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben, gerne unterstützen wir Euch aber im Einzeltraining auf beide Prüfungsteile.

Theoretische Prüfung Dauer ca. 45 min. Kosten 80,- EUR                                                                          Praktische Prüfung Dauer ca. 60 min. Kosten 80,- EUR

Vorbereitung Einzelstunde Kosten 60,- EUR

Weitere Informationen auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz